Kurzzeitpflege

Kurzzeitaufenthalt heißt, dass jemand der sonst zu Hause betreut wird, für eine kurze festgelegte Zeit in unserer Einrichtung wohnen und auch arbeiten kann.

Dieses Angebot gilt für Erwachsene mit geistiger bzw. mehrfacher Behinderung. Dabei werden die Betreuungsmaßnahmen mit den Angehörigen oder dem Betreuer besprochen.

Zu Kurzzeitaufenthalten kann es aus verschiedenen Gründen kommen:

  • Urlaub der Pflegeperson
  • pflegende Angehörige fallen durch Krankheit, Krankenhaus oder Kur aus
  • die Pflegeperson benötigt eine Entlastung von der Betreuung und Pflege

Aufgaben des Kurzzeitaufenthaltes ist die Sicherung der Betreuung, Pflege, Begleitung und Förderung.

Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt (mindestens Pflegestufe I), zahlt die Pflegekasse bei einem Ausfall der Pflegeperson, die pflegebedingten Kosten des Aufenthalts bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr und maximal eine Summe von 1432 €. Sind die Kosten höher, so zahlt der zuständige Sozialhilfeträger die Differenz dann, wenn die behinderte Person sozialhilfeberechtigt ist.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Akzeptieren