Kurzzeitaufenthalt heißt, dass jemand der sonst zu Hause betreut wird, für eine kurze festgelegte Zeit in unserer Einrichtung wohnen und auch arbeiten kann.
Dieses Angebot gilt für Erwachsene mit geistiger bzw. mehrfacher Behinderung. Dabei werden die Betreuungsmaßnahmen mit den Angehörigen oder dem Betreuer besprochen.
Zu Kurzzeitaufenthalten kann es aus verschiedenen Gründen kommen:
Aufgaben des Kurzzeitaufenthaltes ist die Sicherung der Betreuung, Pflege, Begleitung und Förderung.
Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt (mindestens Pflegestufe I), zahlt die Pflegekasse bei einem Ausfall der Pflegeperson, die pflegebedingten Kosten des Aufenthalts bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr und maximal eine Summe von 1432 €. Sind die Kosten höher, so zahlt der zuständige Sozialhilfeträger die Differenz dann, wenn die behinderte Person sozialhilfeberechtigt ist.